FAMIELIEN- UND
VERMÖGENSANGELEGENHEITEN
Unsere Kanzlei spezialisiert sich auf auf Angelegenheiten
im Gebiet des Familien- und Personenrechts, hiervon insbesondere auf
Angelegenheiten in Trennungs- und Scheidungssachen.
Wir beraten Sie gerne in diesem Gebiet, wir verfassen für Sie
Anträge, Ersuchen und Gerichtsklagen, wir vertreten Sie gerne gerichtlich
und außergerichtlich. Wir geben Ihnen unsere rechtliche Unterstützung
bei der Vorbereitung und Durchführung von Vermögens-, Lebensunterhalts-
und sonstigen Vergandlungen, zB. Gütertrennung.
Der Rechtsanwalt Andrzej PHILIPS ist seit über 25 Jahren berufstätig
und verfügt über eine richterliche, rechtsberaterische und rechtsanwaltliche
Erfahrung als Mitglied einer Rechtsanwaltskollektivs. Er hat eine langjährige
Erfahrung als Richter der Familienabteilung hinter sich. Er pflegte in
Scheidungs- und Familiensachen sowie Vermögens- und sonstigen Sachen
mit Erfolg zu entscheiden. Die allseitige Erfahrung und die Fremdspachenkenntnis
bilden eine Garantie für eine zuverlässige Betreung des Kunden im Rahmen
der ihm erteilten diesbezüglichen Vollmacht. Die Kanzlei arbeitet mit
mehreren Rechtsanwalts-, Rechtsberater- und Notarkanzleien sowie Consulting-Firmen
im In- und Ausland zusammen. Dieses gewährt eine schnelle und komplexe
Betreuung der ihre anvertrauten Aufgaben.
DIE KANZLEI IST IM BEREICH DER FOLGENDEN FAMILIEN- UND
VERMÖGENSANGELEGENHEITEN TÄTIG:
- Aktivitäten im Bereich der Scheidungssachen
- Separation und Scheidung
- Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Scheidungssachen
- Vermögensangelegenheiten
- Teilung des gemeinschaftlichen Vermögens
- Ermittlung der ungleichen Anteile am Gemeinschaftsvermögen
- Auschluß der Haftung für Verbindlichkeiten des Ehegatten
- Zustimmung zur Vornahme der über den gewöhlichen Vorstand hinausgehenden
Tätigkeiten
- Entzug der Rechte für den Ehegatten, über das Gesamtvermögen allein
zu verwalten
- Rückgewinnung der für das persönliche Vermögen benötigten Auslagen
und Aufwendungen
- Aufhebung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft
- Gütertrennungsverträge
- Unterhaltssachen
- Gerichtliche Geltendmachung der Beiträge für den Unterhalt von Kindern
bzw. Ehegatten
- Erhöhung/Herabsetzung von Unterhaltsbeiträgen
- Beantragung von Versorgungsausgleich vor Gericht
- Eintreibung von Unterhaltsgeldern unter Beteiligung des Gerichts-
vollziehers
- Bestätigung des Erlöschens der Versorgungspflicht
- Bentragung der Aufhebung der Vollstreckungsklausel in Unterhaltssachen
- Zurückzahlung der rechtswidrig entgegengenommenen Unterhaltsgelder
- Unterhaltsbeitrag für schwangere Frauen, Geburtshilfe
- Ausschüttung des Arbeitslohns an den Ehegatten
- Versorgungsverträge
- Elterliche Gewalt
- Zuerkennung der elterlichen Gewalt
- Entzug der elterlichen Gewalt
- Einschränkung der elterlichen Gewalt
- Kontaktfestlegung
- Entscheidung über wichtige Bedürfnisse des Kindes
- Auslieferung des Kindes
- Zustimmung zur Verfügung über das Vermögen des Kindes
- Einstellung der elterlichen Gewalt
- Kontaktverbot mit dem Kind
- Änderung des Scheidungsurteils bezüglich der Ausübung der elterlichen
Gewalt
- Herkunft des Kindes
- Feststellung der Vaterschaft und Beantragung des Unterhaltsbeitrags
(DNA-Prüfung)
- Feststellung der Mutterschaft
- Anerkennung des Kindes
- Abstreiten der Vaterschaft
- Abstreiten der Mutterschaft
- Ungültigmachung der Anerkennung des Kindes
- Verleihung des Namens des Kindesvaters
- Namensänderung
- Adoptions-, Vormundschafts-, Fürsorge- und Entmündigungsangelegen-heiten
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